I. Begriffe des Fernstudiums/Fernunterrichts

  1. Wie definieren sich die Begriffe?

    Ein Fernstudium ist ein Lernvorgang, bei dem sich der Studierende fern vom Sitz des Lehrinstituts/Studien-Veranstalters und in Distanz von einem Studienort (Englisch: Distance learning) das Wissen selbst aneignet und dabei aus der Ferne angeleitet wird. Fernstudium wird vielfach auch als Gattungsbegriff für alle Arten des Fernunterrichts verwendet.

  2. Wie unterscheiden sich die Begriffe Fernstudium, Selbststudium?

    Fernstudium und Selbststudium sind im Wesentlichen synonyme Begriffe, deren Formulierung jeweils auf einen anderen Aspekt des Lernens abzielen: der Begriff Fernstudium auf die Distanz zum Lehrinstitut, der Begriff Selbststudium auf das selbstbestimmte Lernen.

  3. Was ist der generelle Unterschied zwischen Fernstudium und Präsenzstudium?

    Bei Fernstudium und Fernunterricht eignet sich der Studierende den Lernstoff beim Durcharbeiten von Studienbriefen (Lehrbriefen) und beim Lösen von Studienaufgaben an. Im Präsenzstudium ist der Studierende meist am Ort des Studienveranstalters und nimmt an Vorlesungen und Seminaren teil. Bei der afw Wirtschaftsakademie haben die Fernstudierenden die Möglichkeit, freiwillig zu besonderen Vorzugskonditionen an Präsenz-Seminaren teilzunehmen.

  4. Was sind die grundsätzlichen/allgemeinen Vorteile eines Fernstudiums?

    Hauptvorteil des Fernstudiums/Fernunterrichts ist, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können und nicht in ein starres Unterrichtssystem eingebettet sind, sondern im Wesentlichen von der Eigendynamik und Lerndisziplin des Studierenden bestimmt sind. Der Fernlerner kann Studienbeginn, Lernintensität, Studiendauer und -abschluss innerhalb moderater Regeln selbst bestimmen. So können berufliche und familiäre Lebensbedingungen mit Lern-Interessen in Einklang gebracht werden.

  5. Von welcher staatlichen Stelle werden die Fernlern-Angebote zugelassen?

    Zulassungsbehörde ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit Sitz in Köln. Das FernunterichtsschutzGesetz (FernUSG) vom 1. Januar 1977 schreibt bindend vor, dass alle allgemeinen oder berufsbildenden Fernlehrgänge von der ZFU auf ihre fachliche, didaktische und ethische Qualität überprüft und zugelassen werden müssen. Erst danach dürfen sie auf vertraglicher Basis angeboten werden.

  6. Kann ein Fernstudium/Fernlehrgang ein Bachelor-/Masterstudium ersetzen?

    Ja, ein akademisches Fernstudium an einer Fern(fach)hochschule kann wie jedes grundständige Präsenzstudium der Erstausbildung dienen. In der Regel sind Fernstudien und Fernlehrgänge postgradual, das heißt, sie setzen eine Erstausbildung voraus. Fernunterricht kann auch eine Ersatz- oder Zusatzausbildung für diejenigen sein, die kein Präsenzstudium an einer Fachhochschule oder Uni absolviert haben. Für sie ist solch ein Vollstudium im fortgeschrittenen Alter oder nach langjähriger Berufstätigkeit nicht mehr sinnvoll, weil dies langjährige Praxiserfahrung nicht ersetzen kann, andererseits aber eine mehrjährige Unterbrechung (und Gefährdung) der Berufstätigkeit bedeuten würde.

  7. Welche Abschlüsse kann der Fernstudierende erzielen?

    Bildungswillige können im Fernstudium alle Abschlüsse erzielen, die sie beruflich weiterführen: vom Hauptschulabschluss über das Abitur als Studienberechtigung, den Fachwirt (IHK), Teilnahme-Zertifikate, Diplome von privaten Studienträgern (etwa Akademien oder Fachhochschulen) bis zum vollakademischen Hochschul-Grad.

  8. Gibt es beim Fernstudium nur die Aufnahme einzelner oder auch kollektiver Studien (zum Beispiel von Unternehmen, Branchen, Verbänden…)?

    Es bestehen drei Varianten für den Einstieg in den Fernunterricht: Entweder der Studierende entscheidet unabhängig im Alleingang, wo und wann er welches Fernstudium belegen will. Oder der Studierende folgt der Empfehlung seines Arbeitgebers oder Wirtschaftsverbands, der mit einem Bildungsträger Rahmen-Bedingungen vereinbart haben. Oder er nimmt das Angebot seines Arbeitgebers wahr, an einem geförderten und betreuten kollektiven Fernstudium gemeinsam mit mehreren anderen Mitarbeitern des Unternehmens/der Behörde gleichzeitig teilzunehmen.

  9. Seit wann gibt es öffentliche Fernstudien-Angebote für Führungs- und Führungsnachwuchskräfte?

    Offen angebotene Fernstudien gibt es seit Anfang der 60er-Jahre. Einer der ersten Pioniere berufsbildender Fernkurse war die Akademie für Fernstudium und Weiterbildung (afw), Rechtsvorgängerin der heutigen afw Wirtschaftsakademie in Bad Harzburg. Unterstützt vom Bundesminister für Bildung und Forschung sowie von der Bundesanstalt für Arbeit entwickelte sie zunächst testweise mit einzelnen Unternehmen Modelle eines Kollektiven Fernstudiums für Führungskräfte, die wenig später (1963) auch offen und einzelnen Teilnehmern angeboten wurden.

  10. Wie kann der Interessent Qualität und Ansehen von Fernlehrinstituten überprüfen?

    Der Interessent kann Qualität, Reputation und zuverlässige Abwicklung eines Fernlehr-Angebots nicht bei allen Anbietern vor Abschluss des Lehrvertrags selbst überprüfen. Er muss sich weitgehend auf die Zulassung durch die ZFU verlassen, die Inhalte und Didaktik darauf untersucht, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Ebenso begutachtet die ZFU die Teilnehmer-Information und die Werbeaussagen des Anbieters. Einige Institute ermöglichen vor Vertragsschluss Einblicke in Studienbrief-Muster, halten Orientierungs-Seminare, geben ausführliche individuelle Berufsberatung oder gewähren die Möglichkeit des Kontakts zu Absolventen des gefragten Studiengangs (wie zum Beispiel die afw).

II. Anerkennung/Zulassungs-Voraussetzungen

  1. Gibt es beim Fernstudium einen Verbraucherschutz oder eine Qualitätsgarantie?

    Ja, die Prüfung und Zulassung jedes einzelnen Fernlehrgangs durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist der beste denkbare Verbraucherschutz.

  2. Welche Fernkurse sind staatlich zugelassen und welche staatlich anerkannt – was ist der Unterschied?

    Staatlich zugelassen werden alle Fernlehrgänge, die die Qualitätsprüfung der ZFU bestanden haben. Zusätzlich staatlich anerkannt sind alle Fernstudien, die von staatlichen Institutionen und öffentlich-rechtlichen Anstalten aus eigenem Recht angeboten werden, also von Universitäten und Hochschulen oder Industrie- und Handelskammern (IHK).

  3. Welche Funktionen und Kontroll-Befugnisse hat die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)?

    Die Zulassung stellt sicher, dass mit dem einzelnen Fernlehrgang das angestrebte und ausgelobte Lernziel erreicht werden kann, dass der Lehrgang dem neuesten Stand der Fachwissenschaft entspricht, dass der Praxisbezug ausreicht und dass Betreuung und Lernkontrolle gesichert sind. Die ZFU kann die Zulassung verweigern oder zulassungspflichtige, aber nicht zugelassene Fernstudien aus dem Markt nehmen.

  4. Woran erkennt der Studierende, ob ein Fernlehrgang staatlich zugelassen ist?

    Zugelassene Fernlehrgänge erhalten die Berechtigung, ein Zulassungssiegel zu tragen, dem eine Zulassungsnummer beigefügt ist. Diese Nummer muss der Veranstalter in seinem Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die Zulassung deutlich sichtbar machen.

  5. Ist es möglich, ein Fernstudium/den Fernunterricht auch ohne Abitur zu belegen?

    Ja, ein Abitur ist keine zwingende Voraussetzung. Zugelassen werden kann, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung und über drei Jahre Berufspraxis verfügt. Diese Voraussetzungen müssen jedoch erst zum Abschluss des Fernstudiums erfüllt sein. Zugelassen wird auch, wer bereits ein Hochschulstudium, z.B. Bachelor, Master, Diplom oder Staatsexamen, abgeschlossen hat. Wer glaubhaft machen kann, gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, wird ebenfalls zugelassen. Gerne prüfen wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen vorab unverbindlich und kostenfrei.

  6. Welche allgemein gültigen Zulassungsvoraussetzungen gibt es beim Fernstudium?

    Die Zulassungsbedingungen zum Antritt eines Fernstudiums und zur Teilnahme an Abschlussprüfungen sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie sind von Bundesland zu Bundesland und von Bildungsträger zu Bildungsträger unterschiedlich. Gefordert werden der Nachweis bestimmter Schulabschlüsse, einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die Dauer einer speziellen beruflichen Tätigkeit oder bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten. In ihrem Informationsmaterial müssen Fernlehrinstitute eindeutige Zulassungsbedingungen angeben.

  7. Wann muss sich der Bildungswillige zum Fernstudium bewerben und wann braucht er sich einfach nur anzumelden?

    Meistens genügt die einfache Anmeldung/Einschreibung/Immatrikulation. Der angehende Studierende belegt die geforderten Zulassungsvoraussetzungen in der Regel mit seinem Lebenslauf und Zeugniskopien. Wenn er die Zulassungsvoraussetzungen nicht (voll) erfüllt, so kann er eine gleichwertige Qualifikation anbieten - etwa statt eines abgeschlossenen BWL-Studiums eine längere Berufserfahrung oder eine leitende Stellung. Eine Bewerbung ist immer dann notwendig, wenn die Teilnehmerzahl begrenzt oder/und ein Teilnehmer-Auswahlverfahren vorgesehen ist. Dies ist in der Regel bei staatlichen Studien an Hochschulen der Fall.

  8. Sind Fernstudien-Abschlüsse in der Wirtschaft anerkannt?

    Fernstudien-Abschlüsse sind in der Wirtschaft angesehen, weil sie Bildungswillen, Eigeninitiative und Entwicklungs-Kompetenz des Studierenden unter Beweis stellen. Dabei haben sich qualifizierte Abschlüsse bekannter deutscher Bildungsträger oder hochspezialisierter Nischen-Anbieter besonders hohes Ansehen erworben, weil die Absolventen ihr erhöhtes Leistungs-Potenzial einbringen können. Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) beurteilt das Ansehen des Fernunterrichts positiv: Fernunterricht hat sich als eine erfolgreiche und praxisnahe Weiterbildungsform erwiesen. Die Vorteile des Fernlernens und der wachsende Weiterbildungs-Bedarf der Betriebe machen den Fernunterricht zu einem Bildungsweg mit Zukunft.

III. Studienbeginn und Studienverlauf

  1. Ist ein Fernstudierender an feste Anfangs- und Schluss-Zeiten gebunden?

    Nein, ein Fernstudierender ist grundsätzlich nicht an feste Studienzeiten gebunden. Er (oder sie) kann den Zeitpunkt der Anmeldung, des Studienbeginns, den Studienverlauf und das Ende des Studiums selbst frei bestimmen, muss dabei jedoch gewisse Rahmenbedingungen akzeptieren.

  2. Wie lang ist die durchschnittliche (Regel-)Studiendauer beim Fernstudium?

    Die meisten Fernlehrgänge geben eine Regelstudienzeit vor. Eine durchschnittliche Studienzeit zu nennen, ist unmöglich und hat auch keinen Sinn, weil jedem einzelnen Studium eine den Anforderungen des Lernstoffs entsprechende Regelstudienzeit entspricht. Bei der afw Wirtschaftsakademie variieren die Regelstudienzeiten von vier bis 24 Monaten.

  3. Kann der einzelne Teilnehmer die Regelstudienzeit verkürzen oder verlängern?

    Ja, bei kontinuierlichem Lernen bearbeitet er jeden Monat einen Lehrbrief bei einer durchschnittlichen Lernzeit von 30 bis 60 Stunden. Dies entspricht ca. 7 bis 15 Stunden pro Woche. Besteht also ein Fernlehrgang aus 16 Lehrbriefen, so beträgt die Regelstudienzeit 16 Monate. Bei der afw Bad Harzburg kann jeder Studierende die Gesamtstudienzeit ohne Zuzahlung maximal auf die doppelte Dauer, also in diesem Fall auf 32 Monate, verlängern. Eine Verkürzung der Regelstudienzeit ist ebenfalls möglich und wird in der Regel von dem einzelnen Teilnehmer mit den Fernlehrinstituten gesondert vereinbart. Bei der afw können sich die Studierenden zum Beispiel für die sogenannte Sprintvariante anmelden und ihren Abschluss in der Hälfte der Regelstudienzeit erreichen. Die Ratenzahlungen bleiben auf Wunsch aber auf die Dauer der Regelstudienzeit verteilt.

  4. Können Vorleistungen aus anderen Studiengängen auf die Studienzeit angerechnet oder bestimmte Studien-Module übersprungen werden?

    Grundsätzlich werden alle Lehrinstitute dies akzeptieren, auch wenn der oder die Studierende die Vorleistungen bei anderen Bildungsträgern erbracht hat, sofern früher abgeleistete Studienteile nicht länger als eine bestimmte Zeit zurückliegen (zum Beispiel zwei Jahre) und wenn der Lehrstoff nicht inzwischen auf den neuesten Wissensstand aktualisiert worden ist.

  5. Unter welchen Voraussetzungen kann der Teilnehmer auch im Ausland fernstudieren?

    Es gehört zu den Vorzügen des Fernstudiums, dass es überall auf der Welt - fern vom Sitz des Studienanbieters und vom Lehrpersonal - gleichermaßen studiert werden kann. Anmeldung, telefonische oder elektronische Beratung und Betreuung, der Abruf von Studienbriefen und Lernmaterial, die Einsendung und Korrektur von Studienaufgaben als auch Prüfungen können online und weltweit abgewickelt werden.

IV. Studiengebühren und -finanzierung

  1. Was im Einzelnen ist in diesen Studiengebühren enthalten?

    Die Studiengebühren decken in der Regel sämtliche Material- und Personalkosten des Fernlehr-Instituts ab – einschließlich Versand der Lehrbriefe, der Fach- und Korrekturdienste, der ständigen Beratung und Begleitung, der Honorierung externer Dozenten, Autoren und Lektoren sowie der organisatorischen Betreuung durch das Studien-Office.

  2. Welche Zahlungsbedingungen sind im Fernstudium üblich?

    Im Fernstudium gelten moderate Zahlungsbedingungen. Grundsätzlich wird monatliche Ratenzahlung vereinbart, so dass die Studierenden die laufenden Kosten ihrer berufsbegleitenden Weiterbildung aus ihren regulären Einkünften begleichen können. Die Gebührenrate wird fällig mit dem Eingang des Lehrmaterials, die Prüfungsgebühr bei Anmeldung zur Prüfung. Für die Ratenzahlung fallen keinerlei Zinsen an. Die Begleichung der ganzen Gebührensumme in einem Betrag vor Antritt des Studiums ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

  3. Gibt es staatliche/öffentliche/gesetzliche Zuschüsse zu den Studiengebühren – zu welchen Bedingungen?

    Ja, es gibt viele Möglichkeiten der finanziellen Hilfe durch die öffentliche Hand, niedergelegt in Gesetzen und Verordnungen Hier finden Sie Tipps zur Finanzierung.

  4. Werden mir Vorleistungen aus absolvierten Studiengängen, Aus- und Weiterbildungen, angerechnet?

    Ja, wenn der Studierende im Rahmen eines vorausgegangenen Studiums oder einer Ausbildung bereits Lernmodule studiert oder Zwischenprüfungen abgelegt hat, die auch Teil seines neuen Lehrgangs/Fernstudiums sind, können Vorleistungen anerkannt und Studiengebühren erlassen werden.

  5. Welche Unterschiede in der Gebührenhöhe verschiedener Fernlehr-Institute gibt es?

    Die Gebühren für Fernunterricht sind grundsätzlich frei gestaltbar und folgen den Gesetzen des freien Wettbewerbs; sie weichen deshalb zum Teil beträchtlich voneinander ab. Gebühren zweier beliebiger Wettbewerber sind nicht unbedingt vergleichbar, weil darin unterschiedliche Leistungen enthalten sind. Individuelle Studienberatung und Betreuung, intensive Einführungsseminare, zusätzliche studienbegleitende Präsenz-Veranstaltungen, Zugriff auf Online-Dienste usw. schlagen sich häufig in höheren Gebühren nieder.

V. Studienmaterial und Didaktik

  1. Woraus besteht das Studienmaterial?

    Fernstudien-Material besteht grundsätzlich aus gedruckten Lehrbriefen (Studienbriefen), die den Studierenden in regelmäßigen Abständen (meist monatlich) zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch online erfolgen. Je nach dem didaktischen Konzept des Lehrinstituts werden den Lehrbriefen Studienaufgaben beigefügt, die der Teilnehmer bearbeiten und deren Lösung er zur Kontrolle, Korrektur und Bewertung durch das Institut zeitnah zurückschicken soll.

  2. Was ist ein Studienbrief und was sind Studienaufgaben?

    Ein Studienbrief (Lehrbrief) ist Lernmaterial zu einem inhaltlich-thematischen Teilaspekt (Modul) des Fernstudiums, das pädagogisch-didaktisch entwickelt und aufbereitet ist und einem roten Lernfaden folgt. Studienbriefe werden von Praktikern des jeweiligen Fachs verfasst und mit Dialogen, Fallstudien, Aufgaben, Entscheidungshilfen und Hinweisen auf vertiefende Literatur versehen. Studienaufgaben beziehen sich immer auf die Inhalte des Studienbriefs, dienen der Lernkontrolle und sollen regelmäßig und zeitnah beim Veranstalter eingereicht und bewertet werden.

  3. Gibt es das Studienmaterial nur in Papierform oder kann man es auch von der Website der Anbieter herunterladen?

    Lernmaterial wird von den meisten Anbietern auch im Internet online zur Verfügung gestellt. Der Studierende wird durch sein persönliches Passwort autorisiert, in einem geschützten Bereich für ihn bereitgestellte, jeweils fällige Studienmaterialien abzurufen (herunterzuladen), die Lösung seiner Studienaufgaben einzustellen und deren Bewertung (Benotung) einzusehen.

  4. Wie stellen die Veranstalter und die Autoren eines Fernlehrganges die unbedingte Praxisnähe sicher?

    Praxisnähe ist einer der erklärten Systemvorteile des Fernstudiums gegenüber einem theoretisch basierten Präsenzstudium. Praxisnähe gehört daher zu einem der wichtigsten Produkt-Versprechen aller Fernstudien-Anbieter, muss aber vom Studien-Interessenten hinterfragt werden. Seriöse Anbieter gewährleisten strikten Praxisbezug durch die kompromisslose Auswahl nur solcher Lehrbrief-Autoren, die langjährige Praxiserfahrungen in dem bearbeiteten Studienfach nachweisen können und die Sprache der Praxis sprechen (deren Terminologie beherrschen). Die Aufnahme fachspezifischer Fallstudien und die Beschreibung echter Praxisprobleme im Studienmaterial sind weitere Beispiele für Praxisnähe. Hoher Praxisbezug ist auch eines der wesentlichen Kriterien, nach denen die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) jeden Studiengang überprüft, bevor sie ihn zulässt.

  5. Wer sind die Verfasser/Autoren des Fernstudienmaterials?

    Autoren sind langjährige Praktiker des jeweiligen Fachs, die uneingeschränkten Zugang zur heute herrschenden Praxis halten und das, was sie beschreiben, auch selbst erfolgreich praktizieren.

  6. Gibt es bei den Fernlehr-Instituten Mentoren, Tutoren oder eine ständige Betreuung durch individuell zugeordnete Lehrpersonen?

    Die Fähigkeiten zu qualifizierter fachlicher Betreuung sind bei den Instituten sehr unterschiedlich ausgeprägt. Ein Teil notwendiger Beratung wird in zunehmendem Maße auf selbsterklärende elektronische Systeme verlagert. Nur professionell agierende, seriöse Institute behalten sich die unmittelbare Beratung in wiederkehrenden persönlichen Gesprächen vor. Sie sind jederzeit für die Beantwortung von Fragen und die Lösung von Problemen offen.

  7. Bei welchen Anbietern erhält der Studierende zusätzliche elektronische Lernhilfen?

    Audio-visuelle und elektronische Lernhilfen sind heute allgemein üblich; sie werden mehr oder weniger von allen Fernlehr-Instituten angeboten. Die Anbieter stellen sie den Lernern als Vorlesungen, Fallstudien oder Anschauungshilfen zur Verfügung, bieten virtuelle Lernräume (Chats und Foren), setzen Online- oder Telefon-Tutoren ein oder gewähren den Passwort-Zugang zu ergänzenden Hintergrund-Informationen. Der Studienbrief in Papierform oder als PDF mit dem gedruckten Wort ist und bleibt jedoch immer die didaktische Grundlage der Übermittlung des Lernstoffs an Fernstudierende.

  8. Nehmen Fernstudierende in der Regel oder im Einzelfall an Projekten teil oder müssen sie eigene Projektarbeiten abliefern?

    Staatlich zugelassene Fernstudien mit Projektarbeit wie zum Beispiel beim Betriebswirt der afw Wirtschaftsakademie sind besonders praxisnah, lebendig und beliebt. Projekte werden aber nur in seltenen Fällen angeboten – und wenn, dann sind sie Gegenstand der Beurteilung und verpflichtend. Projektarbeit ist typischerweise die Einzelleistung eines Studierenden anhand eines ausgewählten Themas aus der eigenen beruflichen Praxis. Ein Zusammenschluss mehrerer Studierender zu Projektteams ist möglich.

  9. Erfolgt eine differenzierende Bewertung der Teilnehmerleistung?

    Ja, dies ist in den Zulassungs-Bedingungen der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) vorgeschrieben. Die Bewertung muss sich stets auf einzelne Leistungen des Studierenden während des Studiums beziehen, also auf das Lösen von Studienaufgaben, die Qualität einer Projektarbeit und auf die Antworten während der Abschlussprüfung.

Unser Erfolg Auszeichnungen, Referenzen und Partner für Qualität